Kostenlose Excel Vorlage zur Zeiterfassung für 2023

Bereits letztes Jahr hatten wir in unserem Blog eine kostenlose Excel-Vorlage zur einfachen Zeiterfassung vorgestellt. Damals noch mit dem Hinweis, dass noch keine allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung in Deutschland existiert.

Seit ein paar Monaten wissen wir es aber besser. Denn am 13. September 2022 hat das BAG entschieden, dass nach rechtskonformer Auslegung des sog. Stechuhr-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sehr wohl eine Pflicht zur Zeiterfassung existiert.

Mit ein Grund, die bereits damals sehr beliebte Excel-Vorlage auch für das Jahr 2023 anzupassen und fit zu machen.

Natürlich ersetzt die Vorlage keine komplette Zeiterfassungs-Software wie TimePunch, aber es ist ein guter und einfacher Einstieg in das Thema Zeiterfassung. Vor allem dann, wenn der eigene Arbeitgeber sich noch nicht durchringen konnte, ein Zeiterfassungs-System zu kaufen oder in der Cloud zu mieten.

Dürfen Mitarbeitende die Zeit selbständig erfassen?

Da drängt sich natürlich die Frage auf: Darf ich als Mitarbeitende(r) die Zeit unabhängig vom Arbeitgeber erfassen? Hier lautet die Antwort: Ja!

Allerdings zählt die eigene Erfassung nur dann vor Gericht, wenn von Arbeitgeberseite kein System zur Arbeitszeiterfassung zur Verfügung gestellt wird. Wird ein solches System vom Unternehmen bereitgestellt, dann muss dieses auch durch die Mitarbeitenden genutzt und verwendet werden.

Wie funktioniert die Excel-Vorlage?

Im Grunde ist dies schnell erklärt. Alle Felder, die ausgefüllt werden können, sind in einem dezenten Grünton gehalten. Zuerst werden die Kopfdaten, wie Name des Mitarbeitenden, die Personalnummer und der zu erfassende Monat eingetragen bzw. ausgewählt.

Dann können Sie jeden Tag ihre Arbeitszeit in der Excel-Vorlage erfassen. Wichtig ist, dass die Start -, Pause -und Ende-Zeit, sowie die Soll-Zeit pro Tag eingetragen werden. Anhand dieser Daten werden dann die Überstunden, bzw. Fehlstunden berechnet und das Gleitzeitkonto angepasst.

Wo gibt es den Download zur Excel-Vorlage zur Zeiterfassung?

Die Excel-Vorlage gibt es als Download auf unserer Webseite, oder direkt hier verlinkt: https://timepunch.de/resources/Zeiterfassung_Vorlage_2023_v1.xlsx

Natürlich deckt die Excel-Vorlage nicht alle Fälle ab, aber sie ist ein guter Einstieg in unsere Zeiterfassung. Ein späterer Wechsel auf das professionelle Zeiterfassung-System von TimePunch, ist selbstverständlich immer möglich.

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Was passiert, wenn Stundenaufzeichnungen fehlen?

Eine allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung existiert in Deutschland aktuell noch nicht. Allerdings sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Verpflichtung zur Stundenaufzeichnung in folgenden Fällen vor.

Zeiterfassung ist Pflicht bei:

  • Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn
  • Einführung von Kurzarbeit im Betrieb
  • Flexibler Arbeitszeit, zum Nachweis der Überstunden

Mit welchen Konsequenzen müssen Arbeitgebende rechnen, wenn sie in diesen Fällen der Pflicht zur Zeiterfassung nicht nachkommen?

Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn

Je nachdem, um welche Beschäftigung es sich handelt, ist der Zoll die erste Prüfinstanz in Sachen Stundenaufzeichnung und Zeiterfassung. Gerade bei dem ersten Punkt, der Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohnsektor, führt der Zoll regelmäßige Betriebsprüfungen durch.

Im Niedriglohn sind Mitarbeitende, die weniger als zwei drittel des Medianbruttoverdienstes verdienen. Im April 2018 lag die Niedriglohngrenze bei einem Bruttoverdienst von 11,05 EUR pro Stunde.

Es müssen Beginn und Ende sowie Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden. Diese Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten, auf den Tag der Arbeitsleistung, erfolgten Kalendertag erfolgt sein.

Sofern bei einer Prüfung durch den Zoll die Stundenaufzeichnungen fehlen, können Geldbußen bis zu 30.000 € verhängt werden. Betriebe, die wegen eines Verstoßes gegen das MiLoG oder das AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt wurden, können zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden.

Bezug von Kurzarbeitsgeld

Während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen Stundennachweise mit Angaben der Arbeits- und Ausfallstunden geführt werden. Die Führung von Zeitnachweisen ist für die Berechnung des KuG-Erstattung Voraussetzung.

Fehlt die Stundenaufzeichnung dann müssen eventuell erhaltene Beträge und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge vollständig zurückgezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit prüft spätestens bei der Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld, ob entsprechende Nachweise vorliegen.

Geprüft werden Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeitkonto, Entgeltabrechnungen (Gehalts- oder Lohnabrechnung), Kündigungsschreiben und/oder Aufhebungsverträge sowie Urlaubspläne oder Urlaubslisten.

Streitigkeiten bei Überstundenvergütung

Wenn Mitarbeitende regelmäßig Überstunden leisten, dann steht ihnen eine Überstundenvergütung oder ein Freizeitausgleich zu. In vielen Unternehmen werden Überstunden auf Zuruf notiert und ebenso abgefeiert.

Kommt es zum Streit, fehlen aber oft Stundennachweise, meist zum Nachteil der Betriebe. Sofern dann eine allgemeine Zeiterfassung im Unternehmen fehlt, kann die tatsächliche Arbeitszeit des Mitarbeitenden nicht nachgewiesen werden. Angestellte können dann sogar mit handschriftlichen Notizen den Nachweis über die geleisteten Überstunden erbringen.

Sind Überstunden in den Arbeitsverträgen nicht ausgeschlossen, werden die Überstunden gebilligt, bzw. geduldet reklamiert und müssen daher ausgeglichen, bzw. vergütet werden.

Stundennachweise müssen in Deutschland mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. §16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Wie sollte aufgezeichnet werden?

Natürlich hilft ein elektronisches Zeiterfassungs-System, wie TimePunch, die Stunden einfach und übersichtlich zu erfassen, es ist aber nicht zwingend notwendig. Auch eine manuelle Zeiterfassung z.B. via Excel-Datei ist zulässig.  Zu diesem Zweck haben wir eine Excel-Vorlage entwickelt, mit dem die Stunden einfach aufgeschrieben werden können.

Download: https://www.timepunch.de/resources/Zeiterfassung_Vorlage_2022_v1.xlsx

Ein späterer Wechsel auf ein professionelles Zeiterfassung-System ist selbstverständlich immer möglich.

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