Kostenlose Excel-Vorlage zur Zeiterfassung 2024 – Jetzt zum Nikolaus herunterladen!

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere beliebte Excel-Vorlage zur Zeiterfassung bereits im dritten Jahr in Folge kostenlos zum Download verfügbar ist – und das pünktlich zum Nikolaus!

Excel Vorlage zur Zeiterfassung 2024

Seit dem 13. September 2022 besteht gemäß der rechtskonformen Auslegung des Stechuhr-Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) eine allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung. In Anbetracht dieser Entwicklung haben wir unsere Excel-Vorlage für das kommende Jahr angepasst und auf den neuesten Stand gebracht.

Selbständige Zeiterfassung – Ein Recht für alle Mitarbeitenden

Eine wichtige Frage, die sich viele stellen, lautet: Dürfen Mitarbeitende ihre Arbeitszeit eigenständig erfassen? Die klare Antwort lautet: Ja!

Es ist jedoch zu beachten, dass die eigenständige Erfassung vor Gericht nur gilt, wenn seitens des Arbeitgebers kein eigenes System zur Arbeitszeiterfassung bereitgestellt wird. Ist ein solches System vorhanden, ist die Nutzung durch die Mitarbeitenden obligatorisch.

Funktionsweise der Excel-Vorlage

Die Verwendung unserer Excel-Vorlage ist einfach und effektiv. Alle erfassbaren Felder sind dezent grün markiert. Beginnen Sie mit den Kopfdaten, wie dem Namen des Mitarbeitenden, der Personalnummer und dem zu erfassenden Monat.

Anschließend können Sie täglich Ihre Arbeitszeit in der Excel-Vorlage eintragen. Geben Sie die Start-, Pause- und Ende-Zeit sowie die Soll-Zeit pro Tag ein. Basierend auf diesen Informationen werden Überstunden bzw. Fehlstunden berechnet, und das Gleitzeitkonto wird aktualisiert.

Download der Excel-Vorlage zur Zeiterfassung

Die Excel-Vorlage steht auf unserer Webseite zum Download bereit oder kann direkt über den folgenden Link heruntergeladen werden: Excel-Vorlage 2024.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Excel-Vorlage möglicherweise nicht alle Szenarien abdeckt, jedoch einen hervorragenden Einstieg in unsere Zeiterfassung bietet. Ein späterer Wechsel zu unserem professionellen Zeiterfassungssystem TimePunch ist selbstverständlich jederzeit möglich.

Wir wünschen Ihnen eine effiziente und erfolgreiche Zeiterfassung im Jahr 2024!

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Was passiert, wenn Stundenaufzeichnungen fehlen?

Eine allgemeine Pflicht zur Zeiterfassung existiert in Deutschland aktuell noch nicht. Allerdings sieht das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine Verpflichtung zur Stundenaufzeichnung in folgenden Fällen vor.

Zeiterfassung ist Pflicht bei:

  • Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn
  • Einführung von Kurzarbeit im Betrieb
  • Flexibler Arbeitszeit, zum Nachweis der Überstunden

Mit welchen Konsequenzen müssen Arbeitgebende rechnen, wenn sie in diesen Fällen der Pflicht zur Zeiterfassung nicht nachkommen?

Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohn

Je nachdem, um welche Beschäftigung es sich handelt, ist der Zoll die erste Prüfinstanz in Sachen Stundenaufzeichnung und Zeiterfassung. Gerade bei dem ersten Punkt, der Beschäftigung von Mitarbeitenden im Mindestlohn, bzw. Niedriglohnsektor, führt der Zoll regelmäßige Betriebsprüfungen durch.

Im Niedriglohn sind Mitarbeitende, die weniger als zwei drittel des Medianbruttoverdienstes verdienen. Im April 2018 lag die Niedriglohngrenze bei einem Bruttoverdienst von 11,05 EUR pro Stunde.

Es müssen Beginn und Ende sowie Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst werden. Diese Aufzeichnung muss spätestens bis zum Ablauf des siebten, auf den Tag der Arbeitsleistung, erfolgten Kalendertag erfolgt sein.

Sofern bei einer Prüfung durch den Zoll die Stundenaufzeichnungen fehlen, können Geldbußen bis zu 30.000 € verhängt werden. Betriebe, die wegen eines Verstoßes gegen das MiLoG oder das AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt wurden, können zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden.

Bezug von Kurzarbeitsgeld

Während des Bezuges von Kurzarbeitergeld müssen Stundennachweise mit Angaben der Arbeits- und Ausfallstunden geführt werden. Die Führung von Zeitnachweisen ist für die Berechnung des KuG-Erstattung Voraussetzung.

Fehlt die Stundenaufzeichnung dann müssen eventuell erhaltene Beträge und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge vollständig zurückgezahlt werden. Die Bundesagentur für Arbeit prüft spätestens bei der Abschlussprüfung zum Kurzarbeitergeld, ob entsprechende Nachweise vorliegen.

Geprüft werden Arbeitszeitnachweise und Arbeitszeitkonto, Entgeltabrechnungen (Gehalts- oder Lohnabrechnung), Kündigungsschreiben und/oder Aufhebungsverträge sowie Urlaubspläne oder Urlaubslisten.

Streitigkeiten bei Überstundenvergütung

Wenn Mitarbeitende regelmäßig Überstunden leisten, dann steht ihnen eine Überstundenvergütung oder ein Freizeitausgleich zu. In vielen Unternehmen werden Überstunden auf Zuruf notiert und ebenso abgefeiert.

Kommt es zum Streit, fehlen aber oft Stundennachweise, meist zum Nachteil der Betriebe. Sofern dann eine allgemeine Zeiterfassung im Unternehmen fehlt, kann die tatsächliche Arbeitszeit des Mitarbeitenden nicht nachgewiesen werden. Angestellte können dann sogar mit handschriftlichen Notizen den Nachweis über die geleisteten Überstunden erbringen.

Sind Überstunden in den Arbeitsverträgen nicht ausgeschlossen, werden die Überstunden gebilligt, bzw. geduldet reklamiert und müssen daher ausgeglichen, bzw. vergütet werden.

Stundennachweise müssen in Deutschland mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. §16 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Wie sollte aufgezeichnet werden?

Natürlich hilft ein elektronisches Zeiterfassungs-System, wie TimePunch, die Stunden einfach und übersichtlich zu erfassen, es ist aber nicht zwingend notwendig. Auch eine manuelle Zeiterfassung z.B. via Excel-Datei ist zulässig.  Zu diesem Zweck haben wir eine Excel-Vorlage entwickelt, mit dem die Stunden einfach aufgeschrieben werden können.

Download: https://www.timepunch.de/resources/Zeiterfassung_Vorlage_2022_v1.xlsx

Ein späterer Wechsel auf ein professionelles Zeiterfassung-System ist selbstverständlich immer möglich.

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